Das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung wurde am 20.07.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 01.12.2023 in Kraft. Das Gesetz verfolgt das Ziel, Förderinstrumente für Beschäftigte und Ausbildungssuchende weiterzuentwickeln, strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden, Weiterbildung zu stärken und die Fachkräftebasis in Deutschland zu sichern.

Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter

Die Weiterbildungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit für Beschäftigte wird reformiert. Die Fördersystematik wird planbarer, indem die nach Betriebsgröße gestaffelten Fördersätze der Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschüsse jeweils auf die maximale Förderhöhe festgeschrieben werden. Darüber hinaus wird der Zugang zur Weiterbildungsförderung Beschäftigter für alle Arbeitgeber und Beschäftigte geöffnet.

Einführung eines Qualifizierungsgeldes
Zum 01.04.2024 wird die neue Förderleistung „Qualifizierungsgeld“ eingeführt. Zielgruppe der Bewilligung des Qualifizierungsgeldes sind Beschäftigte, denen im besonderen Maße durch die Transformation der Arbeitswelt der Verlust des Arbeitsplatzes droht, bei denen Weiterbildungen jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglichen können.

Einführung einer Ausbildungsgarantie/neues Berufsorientierungspraktikum
Um allen jungen Menschen, die nicht über einen Berufsabschluss verfügen, den Zugang zu einer vollqualifizierenden, möglichst betrieblichen Berufsausbildung zu eröffnen, wird zum 01.04.2024 eine Ausbildungsgarantie eingeführt. Diese soll ein Signal an junge Menschen sein, eine Ausbildung als Karriereoption wahrzunehmen. Zugleich setzt sie die europäische Jugendgarantie um, in deren Rahmen sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dazu bereiterklärt haben, jedem jungen Menschen ein Angebot für eine Beschäftigung, Ausbildung oder Weiterbildung zu machen.