Telemedizinische Anwendungen wurden zumindest in 2017 kaum genutzt. Dies zeigt, so das ÄRZTEBLATT in einer Pressemitteilung, ein Bericht des Bewertungsausschusses zur ambulanten telemedizinischen Leistungserbringung an die Bundesregierung.

Demnach wurden etwa telekonsiliarische Befundbeurteilungen von Röntgenaufnahmen und telemedizinische Videosprechstunden im Zeitraum zwischen dem 1. April und dem 31. Dezember 2017 „noch nicht in nennenswertem Umfang erbracht“.

Beispielsweise wurde die Beauftragung der telekonsiliarischen Befundbeurteilungen von Röntgenaufnahmen im dritten Quartal des vergangenen Jahres bundesweit 137-mal, im vierten Quartal 142-mal abgerechnet. 30 Patienten wurden bundesweit im Rahmen einer telemedizinischen Videosprechstunde im dritten Quartal 2017, 68 im vierten Quartal 2017 betreut.

Der Bewertungsausschuss schränkt aber zugleich ein, dass die technischen Voraussetzungen für eine telemedizinische Leistungserbringung zum 1. April 2017 nur in geringem Umfang vorhanden gewesen seien. So seien beispielsweise erst im dritten Quartal des vergangenen Jahres die ersten der derzeit neun Anbieter für Videosprechstunden-Software zertifiziert gewesen. Die weitere Entwicklung bleibe abzuwarten, heißt es in dem Report. Für 2018 macht der Bericht keine Angaben.

Die Videosprechstunde kann dem Bericht nach von einer Vielzahl von Facharztgruppen in einem definierten Indikationsspektrum angewendet werden. Videosprechstunden könnten etwa zur visuellen Verlaufskontrolle von Operationswunden, sonstigen Wunden, Dermatosen, zur visuellen Beurteilung von Bewegungsstörungen, auch nervaler Genese, zur Beurteilung der Stimme und des Sprechens und zur anästhesiologischen, postoperativen Verlaufskontrolle erfolgen.

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