Die Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld gelten auch im nächsten Jahr fort. Darauf hat sich das Bundeskabinett jetzt verständigt. Ursprünglich war geplant, die coronabedingte Ausweitung der Leistungen zum Jahresende 2020 zurückzufahren.

Konkret wurde beschlossen, die maximale Bezugsdauer auf 24 Monate zu verlängern. Das soll für solche Betriebe gelten, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit einführen. Aktuell liegt die maximale Bezugsdauer bei 12 Monaten. Bis zu 21 Monate gibt es für solche Unternehmen, die bis zum 31. Dezember 2019 Kurzarbeit eingeführt haben.

Außerdem geplant: In der Zeit bis zum 30. Juni 2021 sollen die Sozialversicherungsbeiträge, die an sich bei Kurzarbeit zu zahlen wären, in voller Höhe von der Arbeitsagentur erstattet werden. Unternehmen, die die Kurzarbeit bis 30. Juni 2021 einführen, sollen in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2021 eine hälftige Erstattung bekommen.

Die momentan greifende Erhöhung der Leistungen ab dem vierten Bezugsmonat soll bis Ende 2021 verlängert werden. Den Beschlüssen nach soll das gelten, wenn der Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist. Somit stehen auch weiterhin ab dem vierten Monat 70 Prozent vom Netto-Entgelt zu. Beschäftigte mit mindestens einem Kind bekommen 77 Prozent. Ab dem siebten Monat steigt die Leistung dann sogar auf 80 beziehungsweise 87 Prozent an. Generell beträgt das Kurzarbeitergeld nach wie vor 60 bzw. 67 Prozent.

Alle Details rund um das Kurzarbeitergeld finden Sie im Internet-Angebot der Bundesagentur für Arbeit.

Infos zum Kurzarbeitergeld