Für Empfänger von Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitsuchende gibt es ab Januar 2021 mehr Geld. Das Bundeskabinett hat am 19. August 2021 eine entsprechende Anpassung der Regelsätze beschlossen. Die neuen Werte müssen nun noch von Bundesrat und Bundestag verabschiedet werden.

In regelmäßigen Abständen muss der Gesetzgeber die Regelbedarfe neu ermitteln. Dieser Anlass ist immer dann gegeben, wenn eine neue Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegt. Dabei werden auch gesellschaftliche Veränderungen aufgegriffen. So ist es beispielsweise erstmals ab 2021 vorgesehen, die Kosten für die Mobilfunknutzung vollständig in den Regelbedarf mit aufzunehmen. Bisher wurden nur Festnetzanschlüsse bestehend aus Telefon und Internet anerkannt.

Konkret ergeben sich künftig voraussichtlich die folgenden monatlichen Regelsätze:

  • Volljährige Alleinstehende: 439 Euro (bisher 432 Euro)
  • Volljährige Partner: 395 Euro (bisher 389 Euro)
  • Volljährige in Einrichtungen; 351 Euro (bisher 345 Euro)
  • Jugendliche (14 bis 17 Jahre): 367 Euro (bisher 328 Euro)
  • Kinder (6 bis 13 Jahre): 308 Euro (unverändert)
  • Kinder (0 bis 5 Jahre): 278 Euro (bisher 250 Euro)

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