Das Kabinett hat eine Reform des Mutterschutzgesetzes beschlossen. Hierüber berichtet die Bundesregierung in einer aktuellen Pressemitteilung vom 4. Mai 2016. Schwangere, frischgebackene Mütter und ihre Kinder sollen besser geschützt werden. Zudem sollen erstmals auch Schülerinnen und Studentinnen in den Mutterschutz einbezogen werden.

Eine der geplanten Neuerung ist, dass die Schutzfrist nach der Geburt eines behinderten Kindes von acht auf zwölf Wochen verlängert werden kann. Der Gesetzgeber erkennt dabei an, dass die Geburt für die Mutter in solchen Fällen häufig mit besonderen körperlichen und psychischen Belastungen verbunden ist. Dazu kommt der höhere Pflegebedarf von behinderten Kindern. Neu eingeführt wird auch ein Kündigungsschutz für Frauen, die eine Fehlgeburt nach der zwölften Woche erlitten haben. Darüber hinaus sollen künftig auch Schülerinnen und Studentinnen in den Mutterschutz einbezogen werden.

Das Gesetz soll im Jahr 2016 verabschiedet werden – und am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf geht nun zur Beratung in den Bundestag. Auch der Bundesrat muss noch zustimmen.

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