Wie hoch die individuelle Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sein wird, hängt von der beruflichen Laufbahn ab. Aus diesem Grund sollten die relevanten Unterlagen über die geleisteten Beiträge aufbewahrt werden, bis der Rentenanspruch geklärt und bestätigt ist.
Zu den aufzubewahrenden Unterlagen zählen unter anderem Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen und Sozialversicherungsnachweise sowie Bescheinigungen über den Bezug von Kranken- oder Arbeitslosengeld, wie die Deutsche Rentenversicherung erklärt.
Beachtet werden muss hierbei, dass bestimmte Zeiten nicht automatisch erfasst werden und separat nachgewiesen werden müssen, zum Beispiel Zeiten der Schulausbildung oder der Kindererziehung.
Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt deshalb eine frühzeitige Kontenklärung. Umfassende Informationen hierzu bietet die Broschüre „Kontenklärung: Fragen und Antworten“.