Auch Volljährige, die sich in einem Studium oder einer Ausbildung befinden, können Waisenrente beziehen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung jetzt in ihrem Internet-Portal hin.

Während eines Studiums, einer Schul- oder Berufsausbildung sowie eines Freiwilligendienstes können Waisen auch über das 18. Lebensjahr hinaus von der Deutschen Rentenversicherung eine Waisenrente erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen laufen die Leistungen bis zum 27. Lebensjahr. Ansonsten endet die Rentenzahlung regelmäßig mit dem 18. Geburtstag der Waise.

Durch die Corona-Krise kann es passieren, dass Ausbildungen zunächst nicht begonnen werden können oder sich die Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungen verlängert. Dieses wirkt sich nicht negativ auf den Waisenrentenanspruch der Betroffenen aus. Denn, ein Anspruch auf eine Waisenrente besteht auch, wenn eine Schul- oder Berufsausbildung aufgrund der Corona-Krise nicht angetreten werden kann oder die Übergangszeit von höchstens vier Kalendermonaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten überschritten wird.

Übrigens: Auf das eigene Einkommen der Waisen kommt es für den Rentenbezug nicht an. Waisen dürfen nämlich grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen, wenn sie alle weiteren Voraussetzungen für den Rentenanspruch erfüllen.

Infobroschüre zu Hinterbliebenenrenten