Die Laserentfernung von Tattoos soll künftig Ärzten vorbehalten sein. Das sieht eine Verordnung vor, die vor einigen Tagen vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Das Papier setzt demnach erstmals rechtliche Hürden für die kosmetische Anwendung von Lasern und anderen Geräten, die mit Strahlung arbeiten. Hierüber berichtet das ÄRZTEBLATT in einer aktuellen Pressemitteilung.

Bisher kann laut Bundesumweltministerium jeder solche nichtmedizinischen Behandlungen gewerblich anbieten, ohne dass eine besondere Qualifikation nötig wäre. Doch die Anwendungen seien für die Kunden mit „erheblichen gesundheitlichen Risiken“ verbunden, etwa Verbrennungen und Narbenbildung. Auch könnten sie die Entdeckung und Behandlung von Hautkrebserkrankungen erschweren. Deshalb seien neue Vorschriften nötig.

Zu den betroffenen Geräten gehörten neben Lasern unter anderem auch hochenergetische Blitzlampen und Ultraschall. Betriebe, die entsprechende Anwendungen anbieten, erhalten laut Ministerium eine dreimonatige Übergangsfrist, um die neuen Vorschriften einzuhalten.

Diese sollen zum 31.12.2018 in Kraft treten. Zuvor muss noch der Bundesrat über die Verordnung abstimmen. Diese befasst sich auch mit weiteren Fragen des Strahlenschutzes, etwa dem Umgang mit dem Edelgas Radon, das im Boden vorkommt und Krebs verursachen kann.

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