Die Bundesregierung will Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit für die Unternehmen in Deutschland verbessern und steuerliche Anreize für klimafreundliche Investitionen setzen. Dafür hat sie das Wachstumschancengesetz auf den Weg gebracht. Allerdings haben die Länder das Vorhaben zur grundlegenden Überarbeitung am 24.11.2023 an den Vermittlungsausschuss verwiesen.
Ziel des vom Bundestag am 17.11.2023 verabschiedeten Gesetzes ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken.
Ein zentrales Projekt ist die Einführung einer Investitionsprämie zur „Förderung der Transformation der Wirtschaft“, so die Bundesregierung. Darüber hinaus soll das Steuersystem durch Änderungen an zentralen Stellen einfacher und moderner werden.
Aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens
Am 24.11. hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen, da der Bundestag im Gesetzgebungsverfahren die vom Bundesrat geäußerten Änderungsvorschläge nur punktuell übernommen hatte.