Kurzarbeitergeld: Maximale Bezugsdauer verdoppelt
Das Bundeskabinett hatte im Dezember eine Verordnung beschlossen, die die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert. Die Bundesregierung reagiert damit auf die gestiegenen Kurzarbeiterzahlen. Die Verordnung zur verlängerten Bezugsdauer ist am 01.01. 2025 in Kraft getreten. Die Regelung ist bis zum 31.12.2025 gültig.