Kurzarbeitergeld: Vereinfachter Bezug bis 30.06.2023 verlängert
Um die Auswirkungen der schwierigen wirtschaftlichen Lage abzuschwächen, hatte die Bundesregierung den Zugang zum Kurzarbeitergeld vorübergehend erleichtert. Nachdem die entsprechenden Regelungen zum 31.12.2022 auslaufen sollten, hat die Bundesregierung diese nun bis zum 30.06.2023 verlängert.