Die Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 insgesamt 33 Empfehlungen für eine langfristige Reform der Altersvorsorge vorgelegt. Ein zentraler Vorschlag der Alterssicherungskommission ist die Einführung einer verpflichtenden kapitalgedeckten Zusatzkomponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung.

Vorgesehen ist ein zusätzlicher Beitrag von insgesamt 2 % des Bruttoarbeitsentgelts, der jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden soll. Die Einführung soll stufenweise erfolgen. Nach den Empfehlungen würde der Beitrag jährlich um 0,5 Prozentpunkte steigen, bis der Zielwert von 2 % erreicht ist.

Für Arbeitgeber wäre dies besonders relevant, weil sich dadurch die Lohnnebenkosten erhöhen und neue Anforderungen an Beitragsberechnung, Abrechnung und Meldeverfahren entstehen könnten.

Die angesparten Beiträge sollen auf individuellen Kapitalkonten geführt und zentral am Kapitalmarkt angelegt werden. Die spätere Leistung soll grundsätzlich als lebenslange Rente ausgezahlt werden.

Problematisch hierbei ist, dass diejenigen, die bereits kurz vor dem Ruhestand stehen, nur noch wenige Jahre Kapital aufbauen können und deshalb kaum von den Erträgen der neuen Kapitalrente profitieren können. Hinzu kommt, dass die bisherige Haltelinie beim Rentenniveau nach 2031 auslaufen soll.

Die Lösung soll insoweit der Übergangsfaktor bringen: Bis der Kapitalstock ausreichend Erträge erwirtschaftet, soll ein staatlicher Steuerzuschuss sicherstellen, dass das Rentenniveau künftiger Generationen über dem heutigen Niveau liegt bzw. nicht darunter fällt. Den Annahmen zur Folge soll diese Übergangsphase ungefähr bis zur Mitte der 2040er-Jahre reichen können.