Der gesetzliche Mindestlohn soll zum 01.01.2017 auf 8,84 Euro steigen. Dies hat die so genannte Mindestlohn-Kommission der Bundesregierung vorgeschlagen und sich bei ihrer Entscheidung am Tarifindex des Statistischen Bundesamtes orientiert. Die für die geplante Mindestlohnerhöhung erforderliche Rechtsverordnung der Bundesregierung steht allerdings noch aus.

Übergangsregelungen laufen aus
In der Land- und Forstwirtschaft, im Gartenbau und in der ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie gelten allgemeinverbindliche Tarifverträge mit Mindestlöhnen unter 8,50 Euro. Spätestens Anfang 2017 müssen die Beschäftigten auch hier mindestens 8,50 Euro erhalten; ab 2018 gilt dann der von der Mindestlohnkommission neu festgesetzte Mindestlohn von 8,84 Euro.

Sonderregelungen gelten auch für Zeitungsausträger: Sie müssen 2016 mindestens 7,23 Euro brutto pro Stunde bekommen (85 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns). Ab 2017 haben sie Anspruch auf einen Mindestlohn von 8,50 Euro, ab 2018 gilt auch für sie ein Mindestlohn von 8,84 Euro.

Sanktionen bei Verstößen
Mindestlohnverstöße können mit einer Geldbuße bis zu 500.000,00 Euro sanktioniert werden. Verstöße gegen Verpflichtungen im Rahmen der Kontrolle, wie zum Beispiel die Dokumentation der Arbeitszeit, können mit einer Geldbuße von bis zu 30.000,00 Euro geahndet werden. Außerdem kann das Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

Fragen zum Mindestlohn?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Hotline zum Thema Mindestlohn eingerichtet. Sie kann von Beschäftigten und Arbeitgebern gleichermaßen genutzt werden und ist montags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr unter der Rufnummer 030 60 28 00 28 erreichbar. Die Hotline nimmt auch Beschwerden sowie die Meldung von Verstößen entgegen und wertet diese für die so genannte Mindestlohnkommission aus.