Beitragspflicht von Einmalzahlungen
Der GKV-Spitzenverband erhält zurzeit vermehrt Anfragen aus der Entgeltabrechnung, in denen es um die korrekte beitragsrechtliche Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt in Kalenderjahren ohne Bezug von laufendem Arbeitsentgelt geht.