Elternzeit: Kürzung von Urlaubsansprüchen
Der gesetzliche Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) besteht auch für den Zeitraum der Elternzeit, er kann jedoch vom Arbeitgeber nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG gekürzt werden. Zu dieser Entscheidung gelangte das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 19. März 2019 (AZ: 9 AZR 362/18).