BGH: Tatsächlich staatlich geförderte Riester-Rentenverträge sind unpfändbar
Das in einem Riester-Vertrag angesparte Guthaben ist nicht pfändbar, soweit die vom Schuldner erbrachten Altersvorsorgebeiträge tatsächlich gefördert werden und den Höchstbetrag nicht übersteigen. Zu dieser Entscheidung gelangte der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 16.11.2017.