Erwerbsminderungsrente: Hinzuverdienstgrenzen und Arbeitserprobung
Menschen, die durch eine Erkrankung oder einen Unfall nicht mehr in der Lage sind, einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit nachzugehen, können eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Abhängig vom Umfang, in dem sie noch arbeiten können, wird diese als Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung gezahlt. Allerdings sind Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Diese sind zum Jahresbeginn gestiegen. Hierüber informiert die Deutschen Rentenversicherung in einer Pressemitteilung.