Hinterbliebene: Seit 01.07.2026 höherer Hinzuverdienst möglich
Menschen, die eine Hinterbliebenenrente beziehen und berufstätig sind, können bis zu einem festgelegten Freibetrag dazuverdienen, ohne, dass diese Rente gekürzt wird. Seit dem 01.07.2026 profitieren sie von einem gestiegenen Freibetrag für Erwerbseinkommen, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin erklärt.