Falsche SEPA-Überweisungsträger oder Zahlungsaufforderungen
Gegenwärtig gehen im Bundesministerium der Finanzen (BMF) vermehrt SEPA-Überweisungsträger oder Zahlungsaufforderungen von Unternehmen ein, die einen Stempelaufdruck mit folgenden oder ähnlichen Elementen enthalten: „Scheck - Wert akzeptiert - Retourniert für den Wert - Befreit von Abgabe - zur Hinterlegung beim Bundesministerium für Finanzen - nur zur Verrechnung von folgendem Konto - Uniform Commercial Code UCC“ (BMF, Mitteilung vom 31.03.2016).