Am 08.11.2019 hat der Bundestag das „Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz)“ verabschiedet.

Kindergeld und Freibeträge steigen
Ab 01.07.2019 steigt das Kindergeld in der ersten Stufe um zehn Euro monatlich. Das entspricht einer Erhöhung von rund fünf Prozent. Eine zweite Stufe ist zum 1. Januar 2021 vorgesehen.

Die Kindergelderhöhung wird beim steuerlichen Kinderfreibetrag nachvollzogen. Als Jahresbetrag wächst er daher in zwei gleichen Teilen zum 01.01. 2019 und zum 01.01.2020 um jeweils 192,00 Euro.

Auch für Erwachsene steigt der Grundfreibetrag: 2019 auf 9.168,00 Euro und 2020 auf 9.408,00 Euro. Auf diesen Teil des Einkommens muss keine Einkommensteuer gezahlt werden.

„Kalte Progression” eingedämmt
Die sogenannte „kalte Progression” soll künftig nicht mehr zu einer höheren Steuerlast führen. Es kommt vor, dass manche trotz Lohnerhöhung real nicht mehr Geld zur Verfügung haben. Hintergrund ist die Berechnung der Einkommensteuer mittels Einkommensstufen. Diese Belastungswirkung bereinigt die Bundesregierung und passt den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag für 2019 und 2020 entsprechend an.