Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steht vor weitreichenden Reformen, um ihre Finanzierung langfristig zu sichern. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die beitragsfreie Familienversicherung – allerdings erst ab dem 01.01.2028 und nicht bereits ab 2027.
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat die Bundesregierung eine umfassende Reform der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Ziel ist es, die Finanzlage der Krankenkassen zu stabilisieren und einen weiteren deutlichen Anstieg der Beitragssätze zu begrenzen. Während zahlreiche Maßnahmen bereits zum 01.01.2027 in Kraft treten, gilt die Neuregelung zur Familienversicherung erst ab dem 01.01.2028 (für Rentner sowie Bezieher von Versorgungsbezügen ab dem 01.07.2028).
Was ist geplant?
Bislang können Ehe- und eingetragene Lebenspartner unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei über den gesetzlich versicherten Partner familienversichert werden. Dieses Prinzip bleibt grundsätzlich bestehen, wird jedoch künftig eingeschränkt.
Ab dem 01.01.2028 soll für viele bislang beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozentpunkten erhoben werden. Dieser Zuschlag soll nicht vom familienversicherten Ehe- oder Lebenspartner selbst gezahlt, sondern auf das beitragspflichtige Einkommen des hauptversicherten GKV-Mitglieds erhoben werden. Ziel der Neuregelung ist es, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung auf eine breitere Grundlage zu stellen.
Von der Reform betroffen sind insbesondere Einverdiener-Haushalte, in denen ein Partner kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen erzielt und bislang beitragsfrei familienversichert war.
Gleichzeitig sieht das Gesetz verschiedene Ausnahmen vor. So bleibt die beitragsfreie Familienversicherung für Ehe- und Lebenspartner beispielsweise bestehen, wenn sie Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr betreuen, einen Pflegegrad 3, 4 oder 5 haben, eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen oder als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte Grundsicherung erhalten.
Für Kinder ändert sich hingegen nichts: Sie können weiterhin unter den bisherigen gesetzlichen Voraussetzungen beitragsfrei in der Familienversicherung versichert bleiben.
Weiterführende Informationen
Ausführliche Informationen sowie Fragen und Antworten zur GKV-Reform stellt das Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung. Klicken Sie hier.