Menschen, die eine Hinterbliebenenrente beziehen und berufstätig sind, können bis zu einem festgelegten Freibetrag dazuverdienen, ohne, dass diese Rente gekürzt wird. Seit dem 01.07.2026 profitieren sie von einem gestiegenen Freibetrag für Erwerbseinkommen, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin erklärt.

Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung liegt für den Zeitraum vom 01.07.2026 bis zum 30.06.2027 bei 1.122,53 Euro im Monat. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind steigt er um 238,11 Euro. Übersteigt das Nettoeinkommen den jährlich neu festgelegten Freibetrag, wird der darüber liegende Anteil zu 40 Prozent angerechnet und die Rente entsprechend gekürzt. Waisen sind hiervon nicht betroffen – sie dürfen unbegrenzt hinzuverdienen.

Für die Berechnung wird das Nettoeinkommen im Kalenderjahr vor der aktuellen Rentenanpassung zugrunde gelegt: Für die Anpassung zum 01.07.2026 ist somit der Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 relevant, auch dann, wenn der Verdienst zwischenzeitlich gestiegen ist. Das höhere Einkommen – hierzu zählen neben dem Verdienst auch Kapitaleinkünfte und Miete – wird ab dem Anpassungstermin im Folgejahr, also am 01.07.2027 berücksichtigt.

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