Sowohl der steuerliche Grundfreibetrag als auch der Kinderfreibetrag sollen für das Jahr 2024 stärker angehoben werden als ursprünglich vorgesehen.

Zum Hintergrund: Im Rahmen des Inflationsausgleichsgesetzes sollte der steuerliche Grundfreibetrag im kommenden Jahr (von zurzeit 10.908,00 Euro) auf 11.604,00 Euro steigen. Der steuerliche Kinderfreibetrag sollte für 2024 von 6.024,00 Euro auf 6.384,00 Euro angehoben werden.

Trotz Haushaltskrise plant die Bundesregierung nun eine stärkere Anhebung des steuerlichen Grund- und Kinderfreibetrags. Demnach soll der Grundfreibetrag für das Jahr 2024 auf 11.784,00 Euro ansteigen. Bei dem Kinderfreibetrag ist eine Erhöhung auf 6.612,00 Euro geplant.

Die höheren Freibeträge werden voraussichtlich – als Teil des nächsten Jahressteuergesetzes – erst im Frühjahr 2024 vom Bundeskabinett verabschiedet und dann rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft treten.