Gesundheitliche Probleme frühzeitig erkennen und beseitigen – unter dieser Prämisse bietet die Deutsche Rentenversicherung Berufstätigen die Möglichkeit, Präventionsleistungen in Anspruch zu nehmen. Arbeitgeber können interessierte Arbeitnehmer dabei aktiv unterstützen.

Im Rahmen von Präventionsmaßnahmen lernen die Teilnehmer, Bewegung, Entspannung und ge-sunde Ernährung in Ihren Alltag zu integrieren. Präventionsmaßnahmen finden in Gruppen von ma-ximal 15 Personen statt. Sie gliedern sich in vier Phasen: Am Anfang steht ein stationärer oder am-bulanter Aufenthalt in einer Reha-Einrichtung der Rentenversicherung. Daran schließt sich eine mehrmonatige berufsbegleitende Trainingsphase an. In dieser besuchen die Teilnehmer regelmäßig entsprechende Kurse und lernen, die jeweiligen Techniken in den eigenen Alltag zu integrieren. In der dritten Phase sollen die Teilnehmer dann das Erlernte eigeninitiativ im Alltag umsetzen. Zum Abschluss des Programms gibt es noch einen Auffrischungstag, an dem sich die Teilnehmer noch einmal in einer Reha-Einrichtung treffen.

Um solche Präventionsleistungen der Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen, muss ein Arbeit-nehmer zunächst seinen Haus- bzw. Betriebs- oder Werksarzt konsultieren. Dieser bescheinigt ihm den entsprechenden Bedarf und trägt alles in einen Befundbericht für die Rentenversicherung ein. Zusammen mit dem Antrag auf Präventionsleistungen reichen die Arbeitnehmer diesen Bericht dann bei der Rentenversicherung ein.

Arbeitgeber können das Ganze unterstützen, indem sie über den Betriebs- oder Werksarzt bzw. den Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung mit einer zugelassenen Einrichtung Kontakt auf-nehmen. So ist es zum Beispiel möglich, dass ganze Gruppen von Mitarbeitern gemeinsam an der Präventionsleistung teilnehmen.

Weitere Informationen zu den Präventionsleistungen finden sich auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.