Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Bereits im Juni 2019 hatte die Europäische Union die „Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige“ verabschiedet. Zur nationalen Umsetzung dieser Richtlinie ist am 24.12.2022 das „Gesetz zur weiteren Umsetzung der europäischen Vereinbarkeitsrichtlinie in Deutschland (Vereinbarkeitsrichtlinienumsetzungsgesetz – VRUG)“ in Kraft getreten.