Am 30.08.2023 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Wachstumschancengesetzes beschlossen. In dem Gesetzentwurf ist auch die Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen ab 01.01.2024 enthalten.

Danach werden die als Werbungskosten abzugsfähigen inländischen Verpflegungspauschalen für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer 24 Stunden von seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist, von 28,00 Euro auf 30,00 Euro angehoben.

Die als Werbungskosten abzugsfähigen inländischen Verpflegungspauschalen sollen für den An- oder Abreisetag, wenn der Arbeitnehmer an diesem, einem anschließenden oder vorhergehenden Tag außerhalb seiner Wohnung übernachtet, von jeweils 14,00 Euro auf 15,00 Euro angehoben werden.

Auch die als Werbungskosten abzugsfähigen inländischen Verpflegungspauschalen sollen für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer ohne Übernachtung außerhalb seiner Wohnung mehr als 8 Stunden von seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist, von 14,00 Euro auf 15,00 Euro angehoben werden.