Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der gesetzlich festgelegte Anspruch auf Kinderkrankengeld – zeitlich befristet – ausgeweitet. Im Rahmen eines sich aktuell in der parlamentarischen Abstimmung befindlichen Gesetzentwurfs soll die Anspruchsdauer nun erneut – zeitlich befristet – verlängert werden.

Coronabedingt beträgt der Anspruch je Elternteil bis Ende 2023 für jedes Kind bis zu 30 Arbeitstage im Kalenderjahr und für Alleinerziehende bis zu 60 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern ist der Anspruch je Elternteil auf 65 Arbeitstage im Kalenderjahr und für Alleinerziehende auf 130 Arbeitstage begrenzt.

Der Gesetzgeber plant nun, die Dauer des Anspruchs auf Kinderkrankengeld (im Rahmen des so genannten Pflegestudiumstärkungsgesetzes – PflStudStG) erneut – zeitlich befristet – auszuweiten. Danach soll der Anspruch in den Jahren 2024 und 2025 je Elternteil für jedes Kind bis zu 15 Arbeitstage im Kalenderjahr und für Alleinerziehende bis zu 30 Arbeitstage betragen. Bei mehreren Kindern wäre der Anspruch je Elternteil auf 35 Arbeitstage im Kalenderjahr und für Alleinerziehende auf 70 Arbeitstage begrenzt.