Geschlechtsangleichende Operationen für non-binäre Personen derzeit keine Kassenleistung
Der Anspruch auf Kostenübernahme für eine geschlechtsangleichende Operation von Versicherten, die ihr Geschlecht weder als weiblich noch als männlich empfinden (non-binäres Geschlecht), setzt eine Empfehlung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss voraus. An dieser fehlt es bislang. Das hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts am 19.10.2023 entschieden (AZ: B 1 KR 16/22 R).